Das Österreichische Rote Kreuz ist die von der Republik Österreich und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) anerkannte nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Österreich. Analog zum bundesstaatlichen Aufbau Österreichs ist auch das Österreichische Rote Kreuz in Landesverbände, Bezirks- und Ortsstellen gegliedert. Wir sind eine private, demokratisch aufgebaute Organisation der uneigennützigen Nächstenhilfe, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Wir nehmen aus eigenem Entschluss private und öffentliche Aufgaben im humanitären Bereich durch freiwillige und durch hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahr.
Unseren Handlungsrahmen bilden die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes zur Erreichung und Umsetzung gemeinsamer Ziele und Programme. So erreichen wir ein einheitliches und koordiniertes Handeln, Auftreten und Erscheinen.
Wir arbeiten überparteilich und überkonfessionell.
Das Österreichische Rote Kreuz stützt sich auf engagierte, sachlich qualifizierte, freiwillige und hauptberufliche Mitarbeiter, die sich mit den Grundsätzen des Roten Kreuzes identifizieren. Es wird auch von hunderttausenden unterstützenden Mitgliedern und Gönnern getragen und ist fest in der Bevölkerung verankert.
Das Österreichische Rote Kreuz ist Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Wir helfen Menschen in Not im In- und Ausland durch unsere Arbeit in folgenden Bereichen:
Wir erbringen den überwiegenden Teil unserer Leistungen in Österreich selbst. Das Österreichische Jugendrotkreuz ist ein Teil des Österreichischen Roten Kreuzes; es steht als eine Erziehungsgemeinschaft von Lehrern, Eltern und Schülern in einem Nahverhältnis zur Schule. Seine Aufgabe ist es, junge Menschen zu humanitärer Gesinnung und zu mitmenschlichem Verhalten hinzuführen sowie konkrete Hilfe zu leisten.
Das Österreichische Rote Kreuz hält sich bei seiner Tätigkeit an folgende Leitlinien:
Wir unternehmen alle Anstrengungen, das Gedankengut sowie das Wissen über die Leistungen des Roten Kreuzes im Bewusstsein der Bevölkerung und bei den eigenen Mitarbeitern weiter zu verbreiten und zu vertiefen, um dadurch die Glaubwürdigkeit des Roten Kreuzes zu erhalten.
Der Rotkreuz-Grundsatz der Unabhängigkeit verpflichtet das Österreichische Rote Kreuz auch, seine wirtschaftliche Eigenständigkeit zu bewahren. Dazu trägt in erster Linie die uneigennützige, unentgeltliche Leistung seiner freiwilligen Mitarbeiter als kostbarstes Gut des Österreichischen Roten Kreuzes bei. Darüber hinaus wird diese finanzielle Eigenständigkeit durch leistungsbezogene Entgelte, durch die Beiträge seiner unterstützenden Mitglieder und durch Spenden, um die wir uns immer bemühen müssen, erreicht. Zu geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen gehören auch unabdingbar ein modernes, zeitnahes und aussagefähiges
Rechnungswesen und Kontrollen, die professionell durchzuführen sind. Beschlossen am 6. Dezember 1994 in der 147. Sitzung des Arbeitsausschusses des Österreichischen Roten Kreuzes.